Überblick über Historie des Pfandleihhauses
Pfandleihhaus - Gewerbe ist über 500 Jahre alt
Das Pfandleihhaus - Gewerbe ist sehr alt. Schon früh kam die Idee auf, Waren als Besicherung für die Herausgabe von Krediten bzw. Bargeld anzunehmen und im Falle der Nicht-Einlösung der Kredite öffentlich, d.h. durch Versteigerung, zu verwerten.
In Italien wurde 1462 das erste Leihamt, ein staatliches Pfandleihhaus gegründet. Ziel der öffentlichen Leihämter war es, den privaten Wucher mit der Beleihung eine wirksame Maßnahme entgegen zu setzen. In Deutschland wurde 1603 die Augsburger Pfandleihanstalt gegründet, in Berlin 1692 das Kurfürstliche Pfandhaus.
Pfandleihhaus - Gewerbe heute stark reglementiert
Heute ist das Pfandleihhaus - Gewerbe in privater Hand, wird aber durch den Staat stark reglementiert. Insbesondere die Kreditzinsen für die Pfandleihe sind einheitlich durch den Staat festgelegt. In Deutschland gibt es heute über 200 Pfandleihhäuser bzw. Pfandleihunternehmen, deutlich weniger als früher. Grund sind insbesondere die seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts aufgekommenen Personenkredite.
Die Alternative zum Pfandleihhaus, die Vergabe von Krediten an Personen statt auf Basis von Wertgegenständen, kam erst sehr viel später auf als die Pfandleihe. Heute dominiert sie das Kreditwesen, die Pfandleihe erfreut sich aber in jüngster Zeit immer stärkerer Beliebtheit, denn: Für die Pfandleihe braucht es keiner Schufa-Auskunft oder eines Nachweises des Einkommens und der Kunde macht auch keine Schulden. Nur der eingebrachte Wertgegenstand – z.B. Goldmünzen, Schmuck, hochwertige Uhren, haften für den Kredit.